- Für alle Schülerinnen und Schüler, das gesamte Personal und für externe Personen entfällt die Maskenpflicht im gesamten Schulbereich.
- Die Regelung, dass bei erhöhtem Infektionsgeschehen am Standort temporär schulautonom eine Maskenpflicht für einzelne Klassen oder den Standort verfügt werden kann, bleibt bestehen.
- Ein PCR-Test pro Woche für alle Schüler/innen wird fortgesetzt.
- Pausenordnung lt. Schulordnung – 1m Abstand wo möglich einhalten.
- Eine bestätigte Covid-19 Erkrankung (SuS/LP) ist weiterhin der Direktion zu melden und dieser ein Absonderungsbescheid bzw. nach der Genesung, ein Genesungszertifikat zu übermitteln
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